Das Arbeitslosengeld 1

Arbeitsuchender mit Laptop bei Jobsuche

Erfahren Sie hier alles dazu, wann, wie lange und in welchem Umfang Sie Arbeitslosengeld 1 bekommen, ob Sie einen Vorschuss erhalten können und vieles mehr.

Zudem finden Sie hier alle Hinweise zur Berechnung des Ihnen zustehenden Arbeitslosengeldes.

Wann habe ich Anspruch auf
Arbeitslosengeld 1?

Um Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu haben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie sind arbeitslos und haben dies spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit der Arbeitsagentur mitgeteilt.
  2. Sie erfüllen die Regelanwartschaftszeit.

Die Regelanwartschaftszeit bezieht sich auf die letzten zwei Jahre vor Ihrer Arbeitslosmeldung. Bestand in dieser Zeit für mindestens zwölf Monate ein Versicherungspflichtverhältnis, dann erfüllen Sie die Regelanwartschaftszeit und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dabei müssen die zwölf Monate nicht zusammenhängend gewesen sein, es zählt lediglich die Monatsgesamtzahl.

Daneben gibt es aber noch die Möglichkeit, mit einer kurzen Anwartschaftszeit, also weniger als zwölf Monate, den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erfüllen. Dafür müssen Sie mindestens einen der folgenden Punkte erfüllen:

In den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosenmeldung...

  • standen Sie mindestens 6 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis.
  • hatten Sie überwiegend versicherungspflichtige Beschäftigungen, die von vornherein auf einen Zeitraum von zehn Wochen oder weniger befristet waren.

In den letzten 12 Monaten (zurückgehend vom letzten Beschäftigungstag)...

  • lag das Bruttoarbeitsentgelt der letzten 12 Monate nicht über der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV.

Wenn einer dieser drei Punkte auf Sie zutrifft, müssen Sie der Arbeitsagentur den Sachverhalt nachweisen, um in den Anspruch von Arbeitslosengeld zu kommen.

Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld richtet sich bei der kurzen Anwartschaftszeit wie bei der Regelzeit nach den versicherungspflichtigen Monaten der letzten zwei Jahre.

Wie erhalte ich Arbeitslosengeld?

Der Erhalt von Arbeitslosengeld setzt voraus:

  1. Sie haben sich arbeitslos gemeldet.
  2. Sie haben einen Antrag auf Arbeitslosengeld ausgefüllt

Den Antrag erhalten Sie bei der persönlichen Arbeitslosenmeldung. Sie können sich die Unterlagen aber auch vorher online beim e-Service der Arbeitsagentur herunterladen.

Dort finden Sie übrigens auch weitere Antragsunterlagen, z.B. Veränderungsmitteilungen, Bescheinigungen über Nebeneinkommen oder Arbeitsbescheinigungen. Es ist auch möglich, dass Ihnen die Arbeitsagentur die Antragsunterlagen per Post zuschickt, nachdem Sie sich arbeitssuchend gemeldet haben.

Im Antrag müssen Sie Angaben zu Arbeitsverhältnissen der letzten fünf Jahre machen. Damit überprüft die Agentur Ihren Leistungsanspruch.

Um offene Fragen gleich klären zu können, ist es von Vorteil, den Antrag persönlich abzugeben. Außerdem erfahren Sie dabei in der Regel sofort, wie hoch Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ist und wann das Geld ausgezahlt wird. Für die persönliche Antragsabgabe müssen Sie einen Termin mit dem Service-Center bzw. am Serviceschalter in der Eingangszone vereinbaren.

Bei der Antragsabgabe sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis
  • Arbeitsbescheinigungen
  • Lohnsteuerkarte
  • Arbeitsvertrag bzw. Kündigungsschreiben
  • ggf. Erklärungen zur Arbeitsbeendigung
  • ggf. Nachweise über einen früheren Bezug von Leistungen der Arbeitsagentur

Wann wird das Arbeitslosengeld überwiesen?

Die Auszahlung erfolgt jeden Monat nachträglich, also z. B. am Ende des Monats Mai für den Mai.

Die Arbeitsagentur benötigt einige Zeit, um Ihren Antrag zu bearbeiten. Deshalb geben Sie bitte Ihren Antrag so früh wie möglich ab, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.

Achten Sie außerdem darauf, dass Sie bei der Abgabe alle notwendigen Unterlagen bereithalten.

Kann ich einen Vorschuss erhalten?

Ein finanzieller Vorschuss ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  1. Sie haben generell Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur, die Feststellung der Höhe dauert jedoch länger, z.B. wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht rechtzeitig ausfüllt, oder Gehaltsabrechnungen fehlen.
  2. Eine vorläufige Entscheidung für die Zahlung von Arbeitslosengeld ist auch dann möglich, wenn die Agentur noch nicht abschließend Ihren Leistungsanspruch festgestellt hat.

    Falls Sie keine Schuld daran haben, dass noch Unterlagen für die Feststellung fehlen und es absehbar ist, dass es noch längere Zeit dauert, bis die Agentur endgültig den Leistungsanspruch feststellen kann, dann erhalten Sie eine vorläufige Entscheidung und somit auch vorläufig Arbeitslosengeld.

    Wenn der Arbeitsagentur alle Unterlagen vorliegen, erfolgt eine Neuberechnung Ihres Anspruchs. Eventuell zu viel gezahlte Leistungen müssen Sie der Agentur zurückzahlen.

Was ist eine Arbeitsbescheinigung?

Die Arbeitsbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und dient dazu, Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu begründen.

Der Arbeitgeber ist laut § 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch zum Ausfüllen der Bescheinigung verpflichtet. Er muss dafür die Vordrucke der Bundesagentur für Arbeit verwenden. Die Bescheinigung enthält unter anderem Angaben über Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses sowie über das Arbeitsentgelt.

Die notwendigen Vordrucke schickt Ihnen die Arbeitsagentur nach Mitteilung der Arbeitsuchendmeldung zu. Sie können sich die Unterlagen jedoch auch vor Ort bei Ihrer Arbeitsagentur holen oder Online herunterladen.

Wie wirkt sich ein Wechsel der Lohnsteuerklasse aus?

Die Arbeitsagentur legt bei der Ermittlung der Höhe des Arbeitslosengeldes die Steuerklasse zugrunde, die am Anfang des Jahres bestand, in der man den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hat.

Sollten Sie die Steuerklasse im Verlauf des Jahres wechseln, dann wirkt sich dies erst ab dem Änderungstag auf das Arbeitslosengeld aus.

Der Steuerwechsel wird allerdings nur berücksichtigt, wenn:

  • er aufgrund eines geringeren Lohnsteuerabzugs durchgeführt wird
  • er ein niedrigeres Arbeitslosengeld zur Folge hat
  • die neuen Lohnsteuerklassen dem Verhältnis des monatlichen Einkommens entsprechen (z.B. Klasse 3 und 5 bei einer 60/40-Verteilung)

Bevor Sie die Änderung vornehmen, sollten Sie sich mit der Arbeitsagentur beraten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Beispiel:

Bei einem Ehepaar haben beide die Lohnsteuerklasse 4. Jeder verdient rund 2.000 €. Vor der Arbeitslosigkeit wechseln sie die Klasse zu 3 und 5.

In diesem Fall wird der Wechsel nur berücksichtigt, wenn der arbeitslose Partner die Klasse 5 übernimmt. Das führt zwar nicht zu einem geringeren Lohnabzug, aber zu einer geringeren Leistung.

Wechselt der (zukünftig) arbeitslose Partner zu Klasse 3, wird das nicht berücksichtigt, da der Wechsel nicht zu einem geringeren Lohnsteuerabzug führt.

Wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld 1?

Die Dauer Ihres Anspruchs hängt davon ab, wie lange Sie in den fünf Jahren vor der Antragstellung arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Ihr Lebensalter wird ebenfalls in die Berechnung einbezogen.

Bis zum 50. Lebensjahr erhalten Sie Arbeitslosengeld für maximal 12 Monate.

Der Anspruch wird nicht nach Monaten, sondern nach Tagen ausgerechnet. Dabei hat jeder Monat die gleiche Anzahl – 30 Tage. Ein Anspruch von 12 Monaten entspricht demnach 360 Tagen. Anhand der folgenden Tabellen können Sie Ihre Anspruchsdauer nachvollziehen: 

Anspruchsdauer in Monaten Dauer des Versicherungspflichtverhältnisses in Monaten betrug mindestens
6 12
8 16
10 20
12 24

 

Ab dem 50. Lebensjahr kann sich die Anspruchsdauer wie folgt erhöhen:

Dauer des Versicherungspflichtverhältnisses in Monaten betrug mindestens nach Vollendung des Lebensjahres Anspruchsdauer in Monaten
30 50 15
36 55 18
48 58 24

 

Sollten Sie lediglich die kurze Anwartschaftszeit erfüllen (also für die letzten 2 Jahre nicht mindestens 12 Monate ein versicherungspflichtiges Verhältnis vorweisen können), dann gelten für Sie die folgenden Werte:

Dauer des Versicherungspflichtverhältnisses in Monaten Arbeitslosengeldanspruch in Monaten
6 3
8 4
10 5

Gibt es noch weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung?

Junges Paar auf Jobsuche prüft die eigenen Finanzen

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitslosengeld nicht auskommen, gibt es mehrere Möglichkeiten, weitere finanzieller Unterstützungen zu erhalten. Sie können z. B. zusätzlich Arbeitslosengeld 2 oder Wohngeld beantragen. Haben Sie Kinder, ist ein Kinderzuschlag möglich (nur zusätzlich zum Bezug von Wohngeld möglich).

Darüber hinaus sind ergänzende Beihilfen möglich, z. B.:

  • Erstmaliger Bezug einer Wohnung
  • Unterstützung für mehrtägige Klassenfahrten
  • Erstausstattung bei einer Schwangerschaft 

Wenn Sie alleinstehend sind, macht es finanziell kaum Unterschiede, ob Sie einen Antrag auf Wohngeld oder auf zusätzliches Arbeitslosengeld 2 stellen. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich in beiden Fällen am Regelbedarf (bei Alleinstehenden: 391 €).

Das heißt: Sie erhalten so viel Wohngeld oder Arbeitslosengeld 2, um nach Abzug von Mietkosten (Kaltmiete inklusive Heizungskosten, exklusive Stromkosten) auf den Regelbetrag zu kommen.

Beispiel:

Ihr Arbeitslosengeld 1 beträgt: 590 €
Ihre Mietkosten inkl. Heizung betragen: 350 €

590 € - 350 € = 240 €

Sie würden demnach 151 € Wohngeld bzw. Arbeitslosengeld 2 erhalten.*

*gilt für alleinstehende Personen (Regelsatz 391 €) - keine Berücksichtigung von Geld- oder Sachvermögen

Aber - Arbeitslosengeld 2 ist eine nachrangige Leistung! Damit sind Sie verpflichtet, zunächst andere Sozialleistungen (Wohngeld) zu beantragen, um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden bzw. zu verringern.

Schlussfolgerung
Reicht das Arbeitslosengeld 1 nicht für Ihren Lebensunterhalt, steht der Wohngeldantrag an erster Stelle. Erst wenn Ihr Bedarf mit dem Wohngeld immer noch nicht gedeckt ist, können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen.

Vergleich Wohngeldantrag & Arbeitslosengeld 2-Antrag

Arbeitslosengeld 2 ist im Vergleich zum Wohngeld mit vielen Pflichten und Auflagen verbunden. Diese gelten nicht nur für den Antragsteller, sondern auch für sämtliche Personen, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören.

Außerdem wird für die Berechnung von Arbeitslosengeld 2 nicht nur Ihr Einkommen, sondern auch Ihr Vermögen bzw. das Vermögen der in Ihrer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen herangezogen.

Hat das Vermögen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes?

Nein, bei der Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes spielt Ihr Vermögen keine Rolle.

Die Höhe richtet sich lediglich nach Ihrem Einkommen und danach, ob Sie Kinder haben.

Wer übernimmt die Kosten für Kranken,- Renten- und Pflegeversicherung?

Als Bezieher von Arbeitslosengeld 1 sind Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Kosten übernimmt die Arbeitsagentur. Sie zahlt außerdem die Beiträge für die Rentenversicherung.

Sie sollten jedoch beachten, dass Sie nur dann versichert sind, wenn Sie Leistungen erhalten. Sollte der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen, z. B. bei einer Sperrzeit, besteht kein Versicherungsschutz. 

Befreiung von der Versicherungspflicht

Wenn Sie in den letzten 5 Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit nicht gesetzlich krankenversichert waren, können Sie sich unter folgenden Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen:

  • Sie sind privat krankenversichert.
  • Ihre Vertragsleistungen entsprechen in Umfang und Art denen einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht erfordert einen Antrag. Diesen müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Arbeitslosigkeit stellen. 

Beachten Sie:
Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Rückkehr von der privaten Versicherung in die Pflichtversicherung ist daher nicht mehr möglich.

Falls Sie nicht gesetzlich versichert sind und keine Befreiung wünschen, dann können Sie sich selbst eine Krankenkasse aussuchen. Dafür müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Leistungsbeginn eine Krankenkassenbescheinigung bei der Arbeitsagentur vorlegen. Nach Ablauf dieser Frist meldet Sie die Agentur automatisch bei Ihrer letzten Versicherung an.

Regelungen für private Kranken- und Pflegeversicherung

Sind Sie privat kranken- und pflegeversichert, zahlt die Agentur für Arbeit ebenfalls die Ihre Beiträge. Sie übernimmt die Beiträge allerdings nur in Höhe der gesetzlichen Versicherung. Was darüber liegt, müssen Sie selbst zahlen.

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?

Bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes richtet sich die Arbeitsagentur nach folgenden Punkten:

  • Lohnsteuerklasse
  • Das Vorhandensein von Kindern, sofern sie den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes § 32, Abs. 1, 3-5 entsprechen.
  • Der Durchschnitt des Arbeitsentgelts aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen.

Dabei wird nicht einfach das Einkommen der letzten 12 Monate für die Berechnung angesetzt, sondern zunächst ein Bemessungszeitraum ermittelt. 

Der Bemessungszeitraum

Maßgebend für den Bemessungszeitraum ist Anzahl der Tage, an denen Sie Anspruch auf Arbeitsentgelt hatten:

  • Falls Sie in den letzten 12 Monaten an mindestens 150 Tagen Arbeitsentgelt erhalten haben, dann bemisst sich das Arbeitslosengeld nach dem Durchschnitt des in diesen 12 Monaten erzielten Einkommens.
  • Falls Sie in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosenmeldung weniger als 150 Tage Anspruch auf Arbeitsentgelt hatten, dann verlängert sich der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre. Für das Durchschnittseinkommen werden demnach die 2 Jahre bis zum Beginn der Arbeitslosigkeit herangezogen.
  • Sollte der Fall eintreten, dass Sie in diesen 2 Jahren insgesamt keine 150 Tage Anspruch auf versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt hatten, dann erfolgt die Berechnung auf Grundlage eines fiktiven Arbeitsentgelts. Dieses richtet sich nach bestimmten Qualifikationsgruppen, d.h. jeweils nach den Gruppen, auf die sich die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur richten.

Beispiel für die Berechnung des fiktiven Arbeitsentgelts:

Die Arbeitsagentur richtet für einen Arbeitslosen ihre Bemühungen auf Stellen aus, die eine Fachhochschulausbildung oder eine Hochschulausbildung erfordern.

Dies entspricht der Qualifikationsgruppe 1. Demnach richtet sich die Berechnung des fiktiven Arbeitsentgelts nach der Qualifikationsstufe 1.

Trifft in Ihrem Fall die kurze Anwartschaftszeit zu, wird der Bemessungszeitraum nicht anhand von 150 Tagen, sondern von 90 Tagen versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts ermittelt.

Bemessungsentgelt, Leistungsentgelt und Leistungssatz

Steht der Bemessungszeitraum fest, kann man das tägliche Bemessungsentgelt errechnen, also den Wert, der Ihnen pro Tag der Arbeitslosigkeit zusteht.

Dabei wird zunächst das Bruttoeinkommen innerhalb des Bemessungszeitraums zusammengerechnet. Dieser Wert wird durch die Anzahl der Tage geteilt, an denen Sie beitragspflichtiges Entgelt erhalten haben. Haben Sie z.B. in den letzten 12 Monaten durchgängig gearbeitet, wird Ihr Gesamteinkommen dieser 12 Monate durch 365 geteilt. Einmalzahlungen und Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld werden ebenfalls mit einberechnet.

Aus dem Bemessungsentgelt wird wiederum das Leistungsentgelt errechnet.

Das Leistungsentgelt ergibt sich durch den Abzug von: 

  • Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21%
  • Lohnsteuer entsprechend Lohnsteuerklasse
  • Solidaritätszuschlag. 

Damit ist das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld aber noch nicht vollständig berechnet, denn:

  • Sie erhalten von dem errechneten Leistungsentgelt lediglich 60% bzw. 67%, wenn Sie oder Ihr Lebenspartner ein Kind haben.

Dieser Wert wird als Leistungssatz bezeichnet und entspricht Ihrem Arbeitslosengeld.

Vereinfacht ausgedrückt gilt die Gleichung:

Bemessungsentgelt -
Sozialversicherungspauschale/Lohnsteuer/Solidaritätszuschlag
= Leistungsentgelt

60% bzw. 67% vom Leistungsentgelt = Leistungssatz/Arbeitslosengeld

Sonderfälle:

  • Arbeitsentgelt, das erst während der Arbeitslosigkeit gezahlt wird (z.B. bei nachträglicher Lohnzahlung)
  • Härteregelung (um 10 % höheres Einkommen in den letzten beiden Jahren)
  • Einschränkung der Arbeitsstunden im Vergleich zum Bemessungszeitraum