Alles rund ums Arbeitslosengeld

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Das Thema Arbeitslosengeld ist mindestens so wichtig wie umfangreich. Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zum Arbeitslosengeld 1 und 2 sowie zu den wichtigsten Behörden.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2?

Das Arbeitslosengeld 1 („ALG 1“) ist eine Versicherungsleistung, die Sie aufgrund der Arbeitslosenversicherung erhalten.

Das Arbeitslosengeld 2 („ALG 2“) ist hingegen eine staatliche Leistung. Alternative Bezeichnungen für das Arbeitslosengeld 2 sind „Hartz IV“ und „Grundsicherung“.

Die offiziellen Bezeichnungen (Sozialgesetzbuch) lauten „Arbeitslosengeld“ (für Arbeitslosengeld 1) und Arbeitslosengeld 2. Die Nummer „1“ dient lediglich dazu, beide Leistungen besser unterscheiden zu können.

Arbeitslosengeld 1 erhalten Sie, wenn:

  • Sie arbeitslos werden und
  • Sie sich vor der Arbeitslosmeldung diese Leistung erarbeitet haben, also über einen bestimmten Zeitraum hinweg eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hatten und folglich Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.

Die Höhe und Dauer der Zahlungen richten sich nach Ihrem bisherigen Einkommen sowie der Anzahl Ihrer bisherigen sozialversicherungspflichtigen Monate.

Arbeitslosengeld 2 erhalten Sie, wenn:

  • Sie bisher noch nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben oder die Anzahl der versicherungspflichtigen Monate nicht den Voraussetzungen für Arbeitslosengeld 1 entspricht.
  • Sie nur sehr wenig verdienen oder wenn Ihr Arbeitslosengeld nicht für Ihren Lebensunterhalt reicht.

Was ist Hartz IV?

„Hartz IV“ ist eine weit verbreitete umgangssprachliche Bezeichnung für das Arbeitslosengeld 2.

Der Begriff geht auf das vierte Gesetz der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ zurück, dessen Vorsitzender Peter Hartz war. Dieses Gesetz trat am 1. Januar 2005 in Kraft und führte das Arbeitslosengeld 2 ein. Daher wurde „Hartz IV“ bald zum Synonym für das ALG 2.

Die Grundlagen zu Anspruchsvoraussetzungen, Leistungen, Verpflichtungen usw. sind im 2. Sozialgesetzbuch beschrieben.

Jobcenter, Arge, Arbeitsagentur - 
Welche Behörde ist für mich zuständig?


Jobcenter

Das Jobcenter ist für die Bezieher von Arbeitslosengeld 2 zuständig und kümmert sich um:

  • Leistungsauszahlung
  • Arbeitsvermittlung
  • Berufsberatung
  • Weiterbildungsmöglichkeiten

Diese Behörde ist eine gemeinsame Einrichtung der Arbeitsagentur und der jeweiligen Kommune.

Arge

Die „Arbeitsgemeinschaft“, kurz „Arge“ ist die Vorgängerinstitution des Jobcenters. Die neue Bezeichnung gilt seit 1. Januar 2011. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff „Arge“ immer noch häufig als Synonym für Jobcenter verwendet.

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit ist für Empfänger von Arbeitslosengeld 1 zuständig. Zu deren Aufgaben zählen unter anderem:

  • Zahlung von Arbeitslosengeld
  • Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen
  • Förderung von Weiterbildung
  • Berufsberatung

Wenn Sie sich arbeitsuchend melden, dann nehmen Sie dies immer bei der Agentur für Arbeit vor. Sie prüft anhand Ihrer bisherigen Tätigkeiten, wer im Folgenden für Sie zuständig ist, das heißt, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder 2 haben.

Die Arbeitslosmeldung nehmen Sie dann persönlich beim jeweils zuständigen Amt vor, also bei dem Jobcenter oder der Arbeitsagentur.

Ändert sich die Zuständigkeit von Arbeitsagentur zu Jobcenter (z.B. wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ausläuft), dann wird ein Arbeitsloser darüber schriftlich informiert, woraufhin er sich beim Jobcenter melden muss.