Alles zum Arbeitslosengeld 2

Arbeitsuchende mit verschiedenen Dokumenten zum Thema Arbeitslosengeld 2

Wenn Sie wissen möchten, ob oder wie viel Arbeitslosengeld 2 Ihnen zusteht, wo Sie die Anträge erhalten und was Sie außerdem beachten müssen, finden Sie hier alle wichtigen Informationen übersichtlich zusammengefasst.

Wann habe ich Anspruch auf
Arbeitslosengeld 2?

Arbeitslosengeld steht grundsätzlich allen Personen zu, die Folgendes erfüllen:

  • Hilfebedürftigkeit
  • Erwerbsfähigkeit
  • Alter zwischen 15 Jahre und der gesetzlich festgelegte Altersgrenze
  • Lebensmittelpunkt befindet sich in Deutschland

Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftigkeit liegt dann vor, wenn der alltägliche Bedarf nicht mehr nicht mehr gedeckt werden kann. Sie gelten auch dann als hilfebedürftig, wenn Sie ein Einkommen haben, dieses aber nicht für Ihren Lebensunterhalt reicht. Es ist also nicht notwendig, arbeitslos zu sein, um Arbeitslosengeld erhalten zu können.

Erwerbsfähigkeit

Sie sind erwerbsfähig, wenn Sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können. 

Wo erhalte ich den Antrag für 
Arbeitslosengeld 2?

Da für Bezieher von Arbeitslosengeld 2 das Jobcenter zuständig ist, erhalten Sie auch dort die notwendigen Anträge. Sie können sich die Formulare aber auch online herunterladen und ausdrucken.

Leistungsanspruch besteht erst ab Tag der Antragstellung, dennoch erhalten Sie rückwirkend zum Monatsanfang Geld. Wenn Sie z.B. am 17. Mai den Antrag stellen, erhalten Sie für den gesamten Monat Mai Leistungen.

Wie viel Arbeitslosengeld 2 steht mir zu?

Jeder, der Arbeitslosengeld 2 beantragt, erhält einen sogenannten Regelsatz. Er soll den laufenden alltäglichen Bedarf decken. Unter den Begriff „alltäglicher Bedarf“ fallen z. B.:

  • Ernährung 
  • Kleidung
  • Körperpflege
  • Strom

Aber auch einmalige Ausgaben werden hier pauschaliert mit einberechnet, z.B. der Bedarf an Hausrat. Neben dem Regelbedarf erhalten Sie Kosten für die Unterkunft, genauer gesagt Kosten für Kaltmiete und Heizung. Ihr früherer Verdienst spielt bei der Berechnung des Arbeitslosengelds 2 keine Rolle, da die Leistung aus Steuermitteln finanziert wird.

Die Zahlung von Arbeitslosengeld 2 erfolgt monatlich im Voraus, also zum Beispiel Ende Mai für den Juni.

Übersicht über die Regelsätze

Der volle Regelsatz in Höhe von 404 € steht lediglich Alleinstehenden, Alleinerziehenden und Volljährigen mit minderjährigem Partner zu. Außerdem existieren die folgenden Regelsätze:

Für volljährige Partner
364,00 € 

Für Kinder, die jünger als 6 Jahre sind
237,00 €

Für Kinder, die 6 bis einschließlich 13 Jahren sind
270,00 € 

Für Kinder bzw. Jugendliche in einem Alter von 14 Jahren bis 17 Jahre
306,00 € 

Für junge Erwachsene ab 18 Jahren, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen oder Personen zwischen 15 und unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umgezogen sind
324,00 €

Beispiel
Sie sind alleinerziehend und haben zwei Kinder, eines davon 4 Jahre, das andere 16 Jahre alt.

Ihr Regelsatz beträgt demnach: 404 € + 237 € + 306 € = 947 €

Den vollen Regelsatz erhalten Sie allerdings nur, wenn Sie kein Einkommen oder Vermögen einer bestimmten Höhe haben. Freibeträge werden in beiden Fällen berücksichtigt.

Wichtig! 
Für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengelds 2 wird nicht nur Ihr eigenes Einkommen/Vermögen berücksichtigt, sondern das aller Mitglieder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft, also aller Personen, die mit in Ihrem Haushalt leben. Ausgenommen sind unverheiratete Kinder ab einem Alter von 25 Jahren. Sie können einen eigenen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen.

Was zählt als Einnahme?

Beim Arbeitslosengeld 2 werden alle als Geld oder als Geldwert erhaltenen Einnahmen berücksichtigt, und zwar nicht nur Ihre eigenen, sondern auch sämtliche Einnahmen aller Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Als Einnahme zählen:

  • Lohnnachzahlungen
  • Steuererstattungen
  • Kapitalerträge
  • Eigenheimzulage
  • Lottogewinne
  • Mieteinnahmen, Verpachtungseinnahmen
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Unterhaltsleistungen
  • Kindergeld
  • Erbschaft
  • Kranken- oder Arbeitslosengeld
  • Einnahme aus Erwerbstätigkeit und Selbstständigkeit

Folgende Einnahmen wirken sich nicht auf das Arbeitslosengeld 2 aus:

  • Blindengeld
  • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz
  • Besondere Zuwendungen (z.B. Entschädigungen in Katastrophenfällen wie etwa Hochwasser)
  • Pflegegeld für das 1. und 2. Pflegekind (für das 3. Pflegekind werden 75% als Einnahme berücksichtigt) 

Für die Anrechnung von laufenden und einmaligen Einnahmen gilt: Sie werden immer für den Monat berücksichtigt, in dem sie zufließen.

Beispiel
Sie haben bis zur Hälfte des Monats Mai versicherungspflichtig gearbeitet und erhalten ab 16. Mai Arbeitslosengeld 2.

Das Gehalt für den Mai wird aber erst Ende Mai ausgezahlt und somit auf Ihr Arbeitslosengeld 2 angerechnet.

Absetzung von Aufwendungen

Von den oben genannten Einkommen können Sie folgende Beiträge absetzen:

  • Steuern, die auf das Einkommen entfallen
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Werbungskosten (z. B. Kosten der für eine Arbeit notwendigen Kleidung)
  • Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung)
  • 30 € monatlich für angemessene private Versicherungen
  • geförderte Beiträge zur Altersvorsorge (Voraussetzung: sie sind nicht höher als der eigene Mindestbeitrag für „Riester-geförderte“ Anlagen)
  • Fahrtkosten bei einer Nebentätigkeit (Kosten für ÖPNV, Kfz-Benutzung mit 0,20 € pro Kilometer)

Wer nicht pflichtversichert ist, kann freiwillig gezahlten Beiträge (z. B. für Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflichtversicherung) in voller Höhe absetzen.

Wie wird das Vermögen angerechnet?

Folgende Vermögenswerte werden auf den Regelsatz angerechnet:

  • Bankguthaben
  • Aktien
  • Bausparverträge
  • Schmuck
  • Gemälde
  • Immobilien
  • Kraftfahrzeuge
  • Bargeld
  • Schenkungen in den letzten 10 Jahren 

Folgende Gegenstände sind von der Berechnung ausgenommen:

  • Angemessener Hausrat
  • pro erwerbsfähiger Person ein angemessenes Fahrzeug
  • Vermögen, das für die Altersvorsorge bestimmt ist (allerdings nur im Rahmen von Freibeträgen)
  • Betriebsrenten, vorausgesetzt sie sind vom Arbeitgeber finanziert und die Verfügung vor dem Versorgungsfall ist ausgeschlossen
  • selbst genutzte Hausgrundstücke/Eigentumswohnungen in einer angemessenen Größe (für 4 Personen gelten z.B. 130 Quadratmeter als angemessen)
  • Vermögensgegenstände, die zur Aufnahme/Fortführung der Arbeit unerlässlich sind 

Sie müssen also nicht sämtliche im Haushalt befindlichen Wertgegenstände wie Fernseher, Computer und Ähnliches angeben. Was „angemessen“ ist wird immer im Einzelfall geprüft. Beim Auto spielt z.B. der Kaufzeitpunkt, die Gesamtzahl aller im Haushalt befindlichen Kraftfahrzeuge sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft eine Rolle.

Vermögensfreibeträge

Für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person gelten folgende Freibeträge:

150 € pro Lebensjahr, mindestens jedoch 3.100 €

+ 750 € pro Lebensjahr für private Altersvorsorge

+ 750 € für notwendige Anschaffungen

Für minderjährige Personen gilt ein Grundfreibetrag von 3.100 €.

Zusätzlich gibt es spezielle Altersregelungen:

Personen, die vor dem 1. Januar 1958 geboren sind
9750 € Freibetrag (insgesamt 48.750 € für die Altersvorsorge)

Zwischen 1. Januar 1958 und 31. Dezember 1963
= 9900 € Freibetrag (insgesamt 49.500 € für die Altersvorsorge)  

nach dem 31. Dezember 1963 geboren
= 10.050 € (insgesamt 50.250 € für die Altersvorsorge)  

Bedingungen
Für die private Altersvorsorge muss folgendes gelten:

  • Verwertung vor dem Ruhestand ist ausgeschlossen
  • Kündigung, Rückkauf oder Beleihung der Vorsorge ist ausgeschlossen

Dabei reicht es, wenn die Verwertung bis zum 60. Lebensjahr ausgeschlossen ist.

Beispiel
Uta S., 37 Jahre, möchte Arbeitslosengeld 2 beantragen. Sie wohnt mit Ihrem Lebensgefährten Paul M., 32 Jahre, zusammen. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören außerdem 2 Kinder im Alter von 18 und 13 Jahren.

Damit ergeben sich folgende Freibeträge (Grundfreibetrag + Freibetrag für Anschaffungen):

Uta S.: 6.300 €
Paul M.: 5.500 €
Beide Kinder: 7.700 €
= 19.500 €

Was passiert, wenn mein Vermögen die Freibeträge übersteigt?

Sollten Sie mit Ihrem Vermögen die Freibeträge überschreiten, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld 2. Sie müssen in diesem Fall selbst die Beiträge für die Krankenversicherung zahlen und verzichten auf die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung. Erst wenn das Vermögen mindestens bis zur Freibetragsgrenze verwertet worden ist, können Sie einen erneuten Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen.

Was aber heißt „verwertbar“? Der Gesetzgeber bezeichnet Vermögen als verwertbar, wenn:

  • es für den Lebensunterhalt verwendbar ist
  • der Geldwert nutzbar ist, z. B. durch eine Vermietung oder Verpachtung 

Die Verwertung kann auch im Falle von Unwirtschaftlichkeit vorgeschrieben werden. Sie müssten also eine Immobilie, die Sie nicht selbst nutzen, auch dann verkaufen, wenn die Immobilienpreise gerade sehr gering sind und Sie im Vergleich zum Kauf einen deutlichen Verlust hätten.

Nicht verwertbar sind hingegen:

  • Vermögensgegenstände, über die man nicht frei verfügen darf (z. B. bei Verpfändung, Insolvenz)
  • Kleingärten inklusive Gartenlaube
  • Angespartes Vermögen der Riester-Rente
  • Kraftfahrzeuge, die als angemessen gelten (bis zu einem Wert von
    7.500 €) 

Vermögen aufbrauchen

Wie Sie Ihr Vermögen aufbrauchen, bleibt im Grunde genommen Ihnen überlassen. Von Vorteil ist es, wenn Sie das Vermögen bereits vor Antragstellung verbrauchen. In diesem Fall kann das Jobcenter keine Vorgaben über den monatlichen Verbrauch machen. (Das Jobcenter legt in der Regel einen monatlichen Verbrauch in Höhe des Regelbedarfs + Beiträge für die Krankenkasse zugrunde.)

Dennoch sollten Sie beachten:

  1. Das Jobcenter fordert bei Antragstellung einen Nachweis sämtlicher Kontobewegungen der letzten drei Monate. Sollte es in diesem Zeitraum sehr hohe Abbuchungen geben, müssten Sie die Verwendung dieses Geldes nachweisen.
  2. Es kann passieren, dass Ihnen das Jobcenter vorwirft, Sie hätten das Geld für nicht-notwendige Ausgaben genutzt. Sie müssten dann die Notwendigkeit nachweisen. Hier entscheidet das Jobcenter aber immer individuell.

Welche Wohnungskosten übernimmt das Jobcenter?

Verschiedene Dokumente zum Thema Arbeitslosengeld 2

Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung, allerdings nur in angemessener Höhe. Die Kostenübernahme ist sowohl für Eigentumswohnungen, Häuser als auch Mietwohnungen möglich.

Strom müssen Sie selbst zahlen.

„Angemessen“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Ihnen bzw. den Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft

  1. eine bestimmte Wohnraumgröße zusteht.
  2. Heizkosten und Mietkosten nach einem bestimmten Richtwert gezahlt werden.

Für Mietwohnungen orientieren sich die Richtwerte der Kaltmiete an den durchschnittlichen Mietkosten des jeweiligen Wohnortes.

Unterschiede bei Mietwohnung und Wohneigentum

Bei einem Haus oder einer Eigentumswohnung werden als Unterkunftskosten die Kosten für die damit zusammenhängenden Belastungen beglichen. Tilgungsraten sind davon ausgenommen. Außerdem gibt es spezielle Regelungen für Kinder unter 25 Jahre.

Welcher Wohnraum steht mir zu?

Für Miet- und Eigentumswohnungen sowie Häuser gibt es folgende Richtlinien:

Angemessene Wohnraumgröße für Eigentum

Anzahl der PersonenEigentumswohnungHaus
1-280 m²90 m²
3100 m²110 m²
4120 m² 130 m²

 

Angemessene Wohnraumgröße für Mietwohnung

Anzahl der Personen Wohnungsgröße
145 m²
260 m²
375 m²
485 m²
595 m²
jede weitere Person+10 m²

 

Diese Werte sind jedoch nicht als feste Grenzwerte anzusehen. In die Beurteilung, welcher Wohnraum Ihnen zusteht, fließen auch persönliche Lebensumstände ein. Das kann z.B. die Familienplanung sein oder die abschätzbare Dauer der Hilfebedürftigkeit.

Bei Mietwohnungen können Sie zudem davon ausgehen, dass die Wohnung immer dann angemessen ist, wenn Sie die Richtwerte der Mietkosten nicht überschreiten. Sie könnten somit auch allein in einer 60-Quadratmeter-Wohnung leben, wenn deren Kaltmiete nicht höher liegt als der Richtwert für einen Ein-Personen-Haushalt. (In diesem Fall kann es allerdings zu Problemen bei evtl. höheren Heizkosten kommen.)

Kann mich das Jobcenter zu einem Umzug zwingen?

Es kann passieren, dass Ihnen das Jobcenter eine Aufforderung zur Senkung der Wohnkosten schickt, weil Ihre Unterkunft als „unangemessen“ eingestuft wird. Das kann sich auf die Wohnungsgröße, die Miethöhe oder die Heizkosten beziehen.

Wie Sie die Kosten senken, bleibt Ihnen überlassen.

Aber:
Das Jobcenter kann Sie nicht zu einem Umzug zwingen! In Fällen, in denen ein Umzug aus Gründen der Wohnungsmarktsituation unmöglich oder aus Gründen einer Pflegebedürftigkeit unzumutbar ist, muss das Jobcenter die vollständigen Unterkunftskosten übernehmen, auch wenn Sie nicht den Richtlinien der Angemessenheit entsprechen.

Die Behörde setzt Ihnen immer eine Frist, innerhalb derer Sie die Kosten reduzieren müssen. Sie beträgt maximal 6 Monate. In dieser Zeit zahlt Ihnen das Jobcenter vorerst die gesamten Kosten für Ihre Unterkunft.

Haben Sie eine Aufforderung erhalten, können Sie entweder die Kosten senken, z.B. durch einen Umzug, oder in Kauf nehmen, dass das Jobcenter Ihre Unterkunftskosten nur in der angemessenen Höhe zahlt. Im letzten Fall müssten Sie die darüber liegenden Kosten, die das Amt nicht übernimmt, von Ihrem Regelsatz begleichen.

Unzumutbare und unmögliche Umzüge

Auch wenn das Jobcenter einen Umzug verlangt – Sie sind nicht dazu verpflichtet, vor allem nicht, wenn Fälle der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit gegeben sind. Zudem gibt es zahlreiche Fälle, in denen der Umzug wirtschaftlich einfach nicht sinnvoll ist.

Unmöglich ist ein Umzug z.B., wenn der betreffende Wohnungsmarkt keine günstigeren Alternativen bietet. Dies müssten Sie allerdings durch eine aktive Wohnungssuche nachweisen. Das Jobcenter kann in diesem Zusammenhang auch verlangen, dass Sie sich in angrenzenden Stadtteilen/Städten und öffentlich gefördertem Wohnraum umschauen.

Ein unzumutbarer Umzug liegt z.B. in folgenden Fällen vor:

  • Krankheit
  • Pflegebedürftigkeit
  • Behinderung
  • Soziale Kontakte (Kinder – Schule/Kindergarten)
  • Alleinerziehend mit zwei oder mehr Kindern
  • Eintritt in den Ruhestand steht kurz bevor 

Übernimmt das Amt die Kosten, wenn ein Umzug unumgänglich ist?

Haben Sie vom Jobcenter eine Aufforderung zum Umzug erhalten, dann muss die Behörde den Umzug auch bezahlen. Was genau bezahlt wird (eine Umzugsfirma, Helfer, das Anmieten eines Transporters/LKWs oder die Handwerker für Renovierung/Möbelaufbau), ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich.

Bevor Sie jedoch den Mietvertrag unterschreiben, verlangt die Behörde einen Nachweis darüber, ob die Wohnung auch angemessen ist. Gehen Sie deshalb immer wie folgt vor:

  1. Mietvertrag vom Vermieter aushändigen lassen
  2. Mietvertrag dem Jobcenter zur Prüfung vorlegen
  3. Die Kostenübernahme für die Unterkunft schriftlich bestätigen lassen
  4. Mietvertrag unterschreiben und Umzug planen 

Möchten Sie den Umzug von einer Firma durchführen lassen, müssen Sie zunächst drei Angebote einholen. Das Jobcenter übernimmt dann die Kosten der günstigsten Umzugsfirma.

Weiterhin können Sie bei einem Umzug folgende Kosten geltend machen:

  • Kaution (als Darlehen)
  • Erstausstattung für die neue Wohnung (z.B. Küche, falls Sie in der alten Wohnung eine dem Vermieter gehörende Küche hatten, Waschmaschine usw.)
  • Renovierung der alten Wohnung, sofern dies vom Vermieter verlang wird
  • Renovierung der neuen Wohnung, sofern diese Maßnahmen notwendig sind, um die Wohnung beziehen zu können. 

Wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld 2?

Die Zahlung des Arbeitslosengelds 2 erfolgt unbefristet. Allerdings wird Ihnen die Leistung vorerst nur für ein halbes Jahr gewährt. Anschließend müssen Sie erneut nachweisen, dass Sie anspruchsberechtigt sind.

In der Regel schickt Ihnen das Jobcenter rechtzeitig vor dem Ablauf (ca. 6 Wochen vorher) einen Weiterbewilligungsantrag.

Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?

Laufende Kosten für Fernsehen, Internet & Telefon

Kosten für Internet, Kabelanschluss und Telefon werden nicht vom Jobcenter übernommen. Möglich ist einen Kostenübernahme nur dann, wenn die Kosten zu den Betriebskosten gehören. Steht in Ihrem Mietvertrag z.B., dass Sie verpflichtet sind, den Breitbandkabelanschluss des Hauses zu nutzen und damit auch zu bezahlen, übernimmt das Jobcenter die Kosten.

Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag wird nicht vom Jobcenter übernommen. Sie können sich jedoch als Bezieher von Arbeitslosengeld 2 vom Beitrag befreien lassen. Den Antrag auf Gebührenbefreiung sollten Sie möglichst zeitnah stellen, am besten sofort, wenn Sie Ihren Arbeitslosengeld 2-Bescheid erhalten.

Die Befreiung ist rückwirkend 2 Monate möglich. Den Antrag erhalten Sie online, bei Bürgerämtern und im Jobcenter.

Kosten für Kranken,- Renten- und Pflegeversicherung

Als Empfänger von Arbeitslosengeld 2 sind Sie automatisch gesetzlich kranken- und pflegeversichert, solange sie Leistungen beziehen. Erhalten Sie aber keine Leistungen, bspw. aufgrund von Einnahmen, die das ALG2 übersteigen oder aufgrund einer Sperre, fallen Sie automatisch aus der Krankenversicherung heraus. Sie müssen sich dann selbst bei Ihrer Krankenkasse versichern.

Regelungen bei kurzfristigen Beschäftigungen
Falls Sie für höchstens einen Monat keine ALG2-Leistungen erhalten, bspw. weil Sie einen Monat etwas verdienen konnte, das den Anspruch für diesen Monat übersteigt, bleibt die Krankenversicherung dennoch nachlaufend für diesen Monat erhalten.

Ausnahmen von der gesetzlichen Pflichtversicherung
Unter folgenden Voraussetzungen sind Sie nicht gesetzlich pflichtversichert:

  • Es besteht die Möglichkeit einer Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Sie waren unmittelbar am Tag vor dem Bezug von Arbeitslosengeld 2 privat krankenversichert. (Sie bleiben somit in der privaten Krankenversicherung.)
  • Sie haben das 55. Lebensjahres vollendet, werden hilfebedürftig und waren in den letzen 5 Jahren vor Beginn des Bezugs nicht gesetzlich krankenversichert. 

Bei den letzten beiden Varianten übernimmt die Arbeitsagentur ebenfalls die Kosten in voller Höhe. Dies ist aber nur möglich, wenn der Versicherte den günstigsten Tarif wählt, denn Beiträge zur Krankenvollversicherung werden jeweils für den Basistarif der PKV geleistet.

Zusätze zu diesem Tarif, private Zusatzversicherungen und erweiterte Tarife werden von der Agentur für Arbeit nicht bezuschusst. Diese Kosten müssen Sie in voller Höhe selbst zahlen.

Rentenversicherung
Für Arbeitslosengeld 2-Empfänger entfallen sämtliche Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung. Dennoch werden die Zeiten beim Rentenbezug angerechnet, z.B. wenn es um Anwartschaftszeiten geht. 

Einmalige Kosten z. B. für Computer, Kleidung oder Möbel

Grundsätzlich ist die Bezahlung von einmaligen Anschaffungen möglich. Sie ist jedoch an zahlreiche Voraussetzungen gebunden.

Möglich ist unter anderem die Bezahlung für:

  • Erstausstattung der Wohnung (einschließlich Haushaltsgeräte)
  • Erstausstattung bei Schwangerschaft
  • Anschaffungen/Miete für gesundheitlich notwendige Geräte (z.B. therapeutische Geräte/Ausrüstungen, orthopädische Schuhe) 

Innerhalb der Erstausstattung einer Wohnung zahlt die Behörde lediglich die Objekte, die für eine sogenannte „geordnete Haushaltsführung“ notwendig sind. Dazu gehören:

  • Bett inkl. Matratze und Bettzeug
  • Tisch, Stühle, Schränke
  • Herd, Spüle, Kühlschrank, Koch- und Essgeschirr 

Computer und Fernseher können Sie nicht im Rahmen der Erstausstattung von der Arbeitsagentur bezahlen lassen, da Sie laut Gesetzgeber nicht zu einer geordneten Haushaltsführung erforderlich sind.

Was Sie über die Erstausstattung und gesundheitliche Notwendiges hinaus benötigen, müssen Sie von Ihrem Regelsatz bezahlen. Sollte dies nicht möglich sein, bleibt Ihnen als Ausweg ein zinsloses Darlehen von der Arbeitsagentur. Auch hier gilt: Sie müssen den Bedarf nachweisen.

Fernseher und Computer fallen aber nicht unter diesen Bedarf, deshalb sind dies Geräte auch nicht durch ein Darlehen finanzierbar.

Kosten für den Führerschein

Die Übernahmen der Führerscheinkosten erfolgt nur dann, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht. In diesem Fall erhalten Sie das Geld aus dem Vermittlungsbudget, da der Führerschein sozusagen als notwendige Fortbildung bewertet wird.

Was versteht man unter Regelbedarf?

Da das Arbeitslosengeld 2 eine staatliche Leistung ist, erfolgt die Leistungsberechnung nicht nach Ihrem ehemaligen Gehalt, sondern anhand eines Regelbedarfs.

In diesem Regelbedarf hat der Gesetzgeber monatliche Pauschalkosten für den täglichen Lebensbedarf festgehalten. Dazu zählen Kosten für:

  • Essen
  • Strom
  • Kleidung
  • Körperpflege
  • Hausrat

Kosten für Freizeitaktivitäten, Internet, Telefon und Fernsehen sind ebenfalls darin einkalkuliert.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Bei der Berechnung des Arbeitslosengelds 2 wird eine einzelne erwerbsfähige Person oder eine Bedarfsgemeinschaft (BG) herangezogen.

Eine Bedarfsgemeinschaft liegt dann vor, wenn mehrere Personen im gleichen Haushalt mit Erwerbsfähigen zusammenleben und sie gemeinsam den Haushalt betreiben. In diesem Fall werden alle der Bedarfsgemeinschaft angehörenden Personen mit ihren persönlichen Verhältnissen (Einkommen und Vermögen) in eine gemeinsame Berechnung einbezogen, sodass ein Ausgleich entsteht.

Beispiel
Sie stellen als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft einen Antrag und überschreiten den Vermögensfreibetrag.

Die Vermögen der anderen Mitglieder liegen jedoch weit unter den Freibeträgen und gleichen damit Ihren hohen Anteil aus, sodass folglich wieder ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 möglich ist.

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:

  • der erwerbsfähige Hilfebedürftige
  • der Ehepartner/Lebenspartner
  • die im Haushalt lebenden eigenen Kinder und Kinder des Partners, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverheiratet sind und kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben
  • die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils.

Muss ich alle Wertgegenstände angeben, die ich besitze?

Bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 sind Sie verpflichtet alle Wertgegenstände in Ihrem Besitz anzugeben, inklusive ihres Wertes. Wenn Sie diese nicht angeben, gilt das als Betrug - bereits der Versuch ist strafbar.

Allerdings gibt es bis auf einige Beispiele (z.B. Kraftfahrzeug, Wohneigentum, Wertpapiere) keine konkreten Angaben, was als Wertgegenstand anzusehen ist. Außerdem kann das Jobcenter nur Kontoauszüge bzw. entsprechende Unterlagen prüfen, um Vermögen, sei es in Form von Geld oder Sachgegenständen, nachzuweisen.