Einnahmen & Nebeneinkommen während der Arbeitslosigkeit

Arbeitsuchende sitzt vor zerschlagenem Sparschwein

Arbeitslosengeld allein reicht manchmal nicht aus, um alle Ausgaben zu decken. Alles Wissenswerte zum Thema Nebeneinkommen finden Sie auf dieser Seite.

Arbeitslosengeld 1

Darf ich Nebeneinkommen zum Arbeitslosengeld 1
hinzu verdienen?

Neben dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 sind Sie berechtigt, eine selbstständige Tätigkeit auszuführen oder eine Nebenbeschäftigung anzunehmen. Es gibt jedoch Einschränkungen bezüglich der Wochenarbeitszeit:

Die Arbeitszeit der Nebenbeschäftigung muss unter 15 Stunden pro Woche liegen. Ab 15 Stunden gelten Sie nicht mehr als arbeitslos, unabhängig davon, wie viel Geld Sie bei dieser Nebenbeschäftigung erhalten.

Außerdem wird das Einkommen (bei weniger als 15 Stunden wöchentlich) auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet. Sie haben jedoch einen Freibetrag in Höhe von 165 €.

Wichtig: Informieren Sie die Arbeitsagentur unverzüglich über jedes Nebeneinkommen, auch wenn das Einkommen den Freibetrag von 165 € nicht überschreitet.

Bei der Anrechnung von Nebeneinkommen zählt immer das Nettoeinkommen. Abgaben wie Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung, Lohnsteuer oder Einkommenssteuer werden vor der Neuberechnung Ihres Anspruchs abgezogen. Außerdem können Sie Werbungs- und Fahrtkosten geltend machen.

Besonderheiten bei Weiterbildungen
Nehmen Sie zusätzlich zur Nebenbeschäftigung an einer Weiterbildung teil, für die Sie vom jetzigen Arbeitgeber, vom früheren Arbeitgeber oder dem Weiterbildungsträger Geld erhalten, dann wird dies bei der Berechnung berücksichtigt. Dabei steht Ihnen für die Weiterbildung ein monatlicher Freibetrag von 400 € zur Verfügung.

Wie informiere ich die Arbeitsagentur über die Nebenbeschäftigung?

Nehmen Sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 eine Nebenbeschäftigung auf, müssen Sie der Arbeitsagentur zunächst eine Veränderungsmitteilung schicken. Das Formular erhalten Sie vor Ort oder als Online-Formular.

Die Veränderungsmitteilung zeigt aber lediglich an, dass Sie eine Tätigkeit aufgenommen haben.

Damit die Arbeitsagentur prüfen kann, inwieweit diese Tätigkeit Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld beeinflusst, müssen Sie das Einkommen belegen.

Angaben über Einkommenshöhe- und Einkommensdauer
Für den Einkommensnachweis müssen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Nebeneinkommensbescheinigung ausfüllen lassen. Auf der Rückseite des Formulars können Sie Werbungskosten oder Fahrtkosten hinzufügen. Diese werden bei der Neuberechnung Ihres Arbeitslosengeldanspruchs berücksichtigt.

Bleibt das Einkommen jeden Monat gleich, muss der Arbeitgeber die Bescheinigung nur zum Ende des ersten Monats ausstellen. Variiert das Einkommen jedoch, kann die Agentur entweder eine vierteljährliche oder eine monatliche Bescheinigung (zum Ende des Monats) verlangen.

Die Bescheinigung über Nebeneinkommen erhalten Sie vor Ort bei der Arbeitsagentur sowie im Online-Formular-Bereich. 

Besonderheiten bei selbstständiger Tätigkeit
Erhalten Sie Ihr Nebeneinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit, müssen Sie statt der Nebeneinkommensbescheinigung eine besondere Erklärung ausfüllen und bei der Abgabe Nachweise über das Einkommen (z.B. Einkommenssteuererklärung) hinzufügen.

So teilen Sie der Arbeitsagentur Ihre Nebenbeschäftigung mit:

  1. Veränderungsmitteilung ausfüllen und abgeben
  2. Bescheinigung über Einkommen vom Arbeitgeber ausfüllen lassen
  3. Einkommensbescheinigung an Arbeitsagentur übergeben

Was passiert, wenn ich das Nebeneinkommen nicht angebe?

Jede Erwerbstätigkeit, ob nun selbstständig oder unselbstständig, müssen Sie unaufgefordert der Arbeitsagentur mitteilen und zwar spätestens an dem Tag, an dem die Tätigkeit beginnt. Das gilt auch für den Fall, dass Ihnen der Arbeitgeber sagt, er würde die Arbeitsagentur über den Nebenjob informieren.

Wenn Sie die Nebentätigkeit nicht oder zu spät mitteilen kann das folgende negative Konsequenzen haben:

  • Zu viel gezahlte Leistungen müssen Sie inklusive der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitsagentur zurückzahlen, z.B. in Fällen, in denen die Meldung zu spät erfolgte und eine Prüfung/Neuberechnung nicht rechtzeitig möglich war.
  • Die Agentur prüft, ob Sie aufgrund der fehlenden Meldung eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und ob Geldbußen zu zahlen sind.

Arbeitslosengeld 2

Wie viel Geld kann ich dazu verdienen?

Es ist Ihnen grundsätzlich erlaubt, neben dem Bezug von Arbeitslosengeld 2 ein Nebeneinkommen zu erzielen. Sie müssen das Nebeneinkommen jedoch unverzüglich melden, da es auf Ihre Grundsicherung angerechnet wird.

Freibeträge
Bei einer Nebenbeschäftigung wird nicht Ihr gesamtes Einkommen angerechnet.

Es gibt einen Grundfreibetrag in Höhe von 100 € und anteilige Freibeträge zwischen 100 € und 1.000 € bzw. über 1.000 € Einkommen. Für die Berechnung legt das Jobcenter jeweils die Bruttobeträge zugrunde.

Bei einem Verdienst zwischen 100 € und 1.000 € bleiben Ihnen noch 20 % Ihres Bruttoeinkommens als Freibetrag (zusätzlich zu dem Grundfreibetrag i.H.v. 100 €).

Ab 1.000 € bis zur Verdienstobergrenze von 1.200 € (1.500 € bei Leistungsempfängern mit einem Kind) werden 10 % als Freibetrag angerechnet.

Denken Sie aber daran: Nebeneinkommen müssen dem Jobcenter immer mitgeteilt werden, auch wenn sie den Grundfreibetrag nicht überschreiten!

Ein Rechenbeispiel
Sie sind kinderlos und erzielen ein Erwerbseinkommen von 950 €. Nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern bleiben 750 € übrig.

Vom Erwerbseinkommen werden 100 € abgezogen (Grundfreibetrag). 950 € - 100 € = 850 €
Von diesen 850 € sind 20% anrechnungsfrei. 20% von 850 € = 170 €
Dieser Wert wird zum Grundfreibetrag hinzugerechnet. 170 € + 100 € = 270 €
Um das anrechenbare Einkommen zu ermitteln, wird der Freibetrag vom Netto-Einkommen abgezogen. 750 € - 270 € = 480 €
Auf Ihre Grundsicherung werden 480 € angerechnet. Insgesamt haben Sie 270 € mehr zur Verfügung.

 

Was passiert, wenn ich ein Einkommen nicht angebe?

Sie müssen sowohl beim Ausfüllen des Antrags auf
Arbeitslosengeld 2 als auch bei einer neuen „Einnahmequelle“ während des Bewilligungszeitraums dem Jobcenter wahrheitsgemäß Auskunft geben. Die Angaben zum Einkommen werden mit Hilfe eines automatisierten Datenabgleichs regelmäßig überprüft.

Konkret heißt das:
Das Jobcenter kann Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Versicherungsnummer) nutzen, um sie z.B. mit den Daten der Rentenversicherungsträger, des Bundeszentralamts für Steuern oder des Melderegisters abzugleichen.

Sollten Sie Einkommen verschweigen, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit Geldbußen rechnen.