Wichtige Institutionen und Ansprechstellen

Bei umfangreichen Fragen reicht es nicht immer aus, sich im Internet zum Thema Arbeitslosigkeit zu belesen. Deshalb finden Sie hier die wichtigsten Anlaufstellen für dringende Fragen rund um das Thema Arbeitssuche.

Logo der Bundesagentur für Arbeit

Was ist das BiZ?

Die Abkürzung BiZ steht für „Berufsinformationszentrum“.

Das BiZ ist in jeder Agentur für Arbeit vorhanden und steht allen offen, unabhängig davon, ob man arbeitslos oder arbeitssuchend ist, ob man nach einer Ausbildung sucht oder einen Job hat und sich über Weiterbildungsmöglichkeiten oder offene Stellen informieren möchte.

Das BiZ ist ein allgemeiner Anlaufpunkt, wenn es um Bildung und Beruf geht. Sie können dort auch am Computer selbstständig oder mit Unterstützung der Mitarbeiter nach Stellen suchen und professionelle Bewerbungsunterlagen erstellen.

Ein Besuch des BiZ ist ohne Voranmeldung möglich, sämtliche Leistungen der Mitarbeiter sind kostenlos. Jeder kann die Möglichkeiten des BiZ im Rahmen der Öffnungszeiten unbegrenzt nutzen.

Orientierung im BiZ

Alle Berufsinformationszentren sind gleich aufgebaut:

Im Eingangsbereich befindet sich ein Infoscreen, auf dem aktuelle Informationen, z.B. zu Veranstaltungen vermerkt sind.

Der gesamte Raum ist in farblich gekennzeichnete Themeninseln aufgeteilt.

Die Bereiche sind:

  • Arbeit und Beruf
  • Ausbildung und Studium
  • Bewerbung
  • Ausland

In jeder Themeninsel gibt es Computerarbeitsplätze mit Internetzugang. Im Bewerbungsbereich stehen Ihnen neben einem PC mit USB-Zugang auch Scanner und Farbdrucker zur Verfügung. Natürlich können Sie dort Ihre Bewerbung auch online versenden.

Entsprechend farbliche Themenbanner führen vom Eingang zu diesen Inseln bzw. zu den Büchern, Broschüren und sonstigen zum Thema gehörigen Printmedien.

Weiterhin gibt es eine Leselounge. Dort finden Sie Tageszeitungen und Magazine. Ihre Kinder können Sie ebenfalls mitbringen. Während Sie recherchieren, können sich die Kleinen in der Kinderspielecke aufhalten.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an die Infotheke wenden.

Dort erhalten Sie sämtliche Auskünfte rund um Beruf und Bildung, z.B. zu Bewerbungen, zur Berufsorientierung, zu Weiterbildungen, Existenzgründung und Arbeiten im Ausland.

Was ist das Jobcenter?

Arbeitsuchender und Sachbearbeiter geben sich vor der Agentur vor Arbeit die Hand

Im Gegensatz zur Arbeitsagentur ist das Jobcenter keine hundertprozentige Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Es handelt sich vielmehr um eine von Arbeitsagentur und Kommune gemeinsam betriebene Behörde.

Zuständigkeiten

Das Jobcenter ist für alle Bezieher von Grundsicherung zuständig, also für Empfänger von Arbeitslosengeld 2 und Sozialhilfe. Es fasst also all die Personen zusammen, für die bis Ende 2004 das Arbeitsamt bzw. das Sozialamt zuständig waren. Damit erhalten sowohl erwerbsfähige als auch nicht-erwerbsfähige Personen Leistungen vom Jobcenter.

Weiterhin ist das Jobcenter für Arbeitslosengeld-1-Empfänger zuständig, die zusätzlich Arbeitslosengeld 2 erhalten. Sie werden als sogenannte „Aufstocker“ bezeichnet.

Aufgaben des Jobcenters

Das Jobcenter kümmert sich um die Leistungsgewährung (Beantragung bzw. Zahlung von Leistungen, die den Lebensunterhalt sichern sollen – also die Grundsicherung) und die Arbeitsvermittlung.

In den Bereich Sicherung des Lebensunterhalts fallen:

  • der Regelbedarf
  • das Sozialgeld
  • Geld für Unterkunft und Heizung
  • Einmalige Leistungen (als Darlehen, Geld- oder Sachleistung)

Zur Arbeitsvermittlung zählen unter anderem:

  • Unterstützung von Eigenbemühungen zur Arbeitssuche
  • Vermittlung/Beratung zur beruflichen Weiterbildung
  • Spezielle Beschäftigungsmaßnahmen für ältere Arbeitnehmer
  • Stellenvermittlung

Darüber hinaus bietet das Jobcenter weitere Unterstützungsleistungen, z.B. in Form von Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosozialer Betreuung und Kinderbetreuung.

Leistungsbezug beim Jobcenter

Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Unterstützungsleistungen des Jobcenters:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die gesetzliche Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren noch nicht erreicht.
  • Sie sind erwerbsfähig und hilfebedürftig.
  • Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.