Das müssen Sie beachten bevor Ihre Beschäftigungszeit endet

Sie wissen bereits, dass Sie in absehbarer Zeit arbeitslos sein werden und fragen sich nun, was Sie alles im Vorfeld organisieren müssen? Hier zeigen wir Ihnen, was wirklich wichtig ist.

Junge Frau meldet sich arbeitsuchend wegen drohender Arbeitslosigkeit

"Arbeitsuchend" und "arbeitslos" - Wo liegt
der Unterschied?

Eine Arbeitsuchendmeldung nehmen Sie immer dann vor, wenn Sie noch beschäftigt sind, aber die Arbeitslosigkeit droht.

Das ist z.B. der Fall, wenn:

  • Sie eine Kündigung erhalten haben,
  • Sie selbst kündigen, ohne im Anschluss eine neue Stelle anzunehmen oder
  • Sie eine befristete Stelle haben und der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird.

Mit der Arbeitsuchendmeldung geben Sie sozusagen der Arbeitsagentur Bescheid, dass Sie in absehbarer Zeit arbeitslos werden. Der Tag der Meldung ist zugleich der Tag, an dem die Agentur mit ihren Vermittlungsleistungen beginnt.

Sie sind laut Gesetz dazu verpflichtet, sich bei einer drohenden Arbeitslosigkeit arbeitsuchend zu melden und an bestimmte Fristen zu halten.

Die Arbeitslosenmeldung soll der Agentur für Arbeit zeigen, dass die Arbeitslosigkeit eingetreten ist oder bald eintreten wird. Ohne die Meldung besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Warum benötige ich eine Kundennummer?

Jeder, der sich bei der Arbeitsagentur meldet (ob arbeitsuchend oder arbeitslos), erhält eine Kundennummer zur eindeutigen Identifikation. Sie setzt sich aus einer Agenturnummer und einer maschinell vergebenen Ordnungsnummer zusammen und lässt keine Rückschlüsse auf Ihren Status (z.B. den Leistungsbezug) zu.

Sollten Sie vom Bezug von Arbeitslosengeld 1 zu 2 wechseln, bleibt die Kundennummer gleich. Eine neue Nummer erhalten Sie erst, wenn Sie nach langer Zeit erneut Leistungen beantragen.

Die Kundennummer ermöglicht eine eindeutige Zuordnung Ihrer Person, z. B. bei Anträgen, Anfragen oder Veränderungsmitteilungen.

Sie finden die Nummer auf jedem Schreiben der Agentur im Kopfbereich. Außerdem erhalten Sie bei Ihrer ersten Meldung eine “Kundenkarte” (inklusive Kundennummer, Name, Anschrift). Diese sollten Sie bei jedem Besuch in der Arbeitsagentur mitbringen; vor allem, wenn Sie Termine außerhalb der normalen Sprechzeiten erhalten.

Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?

Sie müssen sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. des Ausbildungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

Falls Sie erst kurzfristig vom Ende Ihrer Beschäftigung erfahren und der Zeitraum bis zum Ende weniger als drei Monate beträgt, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen erfolgen.

Wenn Sie zum Beispiel am 18. Juli Ihre Kündigung zum 31. August erhalten, müssen Sie sich bis zum 21. Juli arbeitsuchend melden.

Sie sind auch dann zur Meldung verpflichtet, wenn Ihnen der Arbeitgeber mitteilt, dass eine Weiterbeschäftigung möglich ist.

Halten Sie sich nicht an die beschriebenen Fristen, kann dies eine einwöchige Sperrzeit bei der Zahlung des Arbeitslosengeldes nach sich ziehen.

Wie kann ich mich arbeitsuchend melden?

Für die Arbeitsuchendmeldung haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Persönlich bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit
  • Telefonisch über die Nummer 0800 4 5555 00 (gebührenfreie Hotline)
  • Schriftlich mit Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, telefonische Erreichbarkeit)
  • Online über die Registrierung bei der Jobbörse der Arbeitsagentur

Wie melde ich mich arbeitslos?

Arbeitslos melden müssen Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Erforderlich sind der Personalausweis oder der Reisepass inklusive einer aktuellen Meldebescheinigung.

Die Meldung können Sie auch im Zuge des Beratungstermins bei Ihrem zuständigen Vermittler vornehmen, falls der Termin vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses liegt.

Mit der Meldung beantragen Sie gleichzeitig den Leistungsbezug, also den Bezug von Arbeitslosengeld. Um die Leistung zu erhalten, müssen Sie aber noch ein Antragsformular ausfüllen.

Was passiert, wenn die Bundesagentur für Arbeit am ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit geschlossen ist?

In diesem Fall holen Sie bitte die Meldung am ersten Tag der Wiederöffnung nach, also zum Beispiel am Montag, falls die Meldung spätestens am Samstag hätte erfolgen müssen.