Nutzen Sie die Förderung von Weiterbildungen für Ihre Zukunft

Mann auf Leiter vor großer Mindmap zum Thema Weiterbildung und Wege aus der Arbeitslosigkeit

Das Gefühl nicht voranzukommen ist für niemanden angenehm. Wenn Sie gerne etwas ändern würden, nutzen Sie die Unterstützung, die Ihnen für Weiterbildungen zusteht. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Bildungsgutscheine werden von der Arbeitsagentur im Rahmen der Weiterbildungsförderung ausgestellt. Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten möchten, müssen Sie:

  1. die Förderungsvoraussetzungen erfüllen und
  2. einen Bildungsbedarf vorweisen können.

Mit dem Gutschein erhalten Sie die Zusicherung, dass die Arbeitsagentur die anfallenden Kosten der Weiterbildung übernimmt.

Im Bildungsgutschein sind folgende Punkte festgehalten:

  • Bildungsziel
  • Dauer, bis das Bildungsziel erreicht ist
  • regionale Gültigkeit
  • Gültigkeitsdauer von maximal 3 Monaten

Voraussetzungen, um einen Bildungsgutschein erhalten zu können:

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit über 3 Jahre
  • Beratung durch Agentur für Arbeit
  • drohende Arbeitslosigkeit (z.B. durch Kündigung oder auslaufenden Arbeitsvertrag) oder Bezieher von Arbeitslosengeld 1 oder 2
  • Arbeitsamt sieht Notwendigkeit für Weiterbildungsmaßnahme und eine gute Chance, um den Arbeitnehmer wieder in Arbeit zu bringen bzw. um eine Arbeitslosigkeit zu vermeiden
  • vorgesehene Maßnahme ist für Weiterbildungsförderung zugelassen
  • Veranstalter der Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförderung nach SGB III zugelassen (kann auch durch ein Zertifikat einer fachkundigen Stelle erfolge)
  • Sie suchen sich selbst Kurs und Anbieter entsprechend dem Bildungsgutschein aus

Wichtig: Weiterbildungsträger und -maßnahme müssen für die Förderung von der Arbeitsagentur zugelassen sein! Sie haben keinen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein, die Vergabe erfolgt immer nach Ermessen.

Ob Sie einen Bildungsgutschein erhalten, hängt unter anderem von Ihren Qualifikationen und Erfahrungen ab.

Außerdem wirkt sich die Arbeitsmarktsituation des jeweiligen Weiterbildungsbereiches aus.

Empfohlene Vorgehensweise:

  1. Informieren Sie sich über mögliche Weiterbildungsmaßnahmen und entsprechende Dienstleister.
  2. Prüfen Sie, ob die Weiterbildungsanbieter für die Einlösung des Bildungsgutscheins berechtigt sind.
  3. Informieren Sie sich über die vermehrten Chancen, die eine Weiterbildung mit sich bringt. Möglich sind unter anderem Statistiken und Arbeitsgesuche.
  4. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem Sachbearbeiter.
  5. Bringen Sie alle Unterlagen zu Ihrem bisherigen Werdegang, Ihren Fähigkeiten und den möglichen Weiterbildungen mit.
  6. Verdeutlichen Sie dem zuständigen Sachbearbeiter, welche beruflichen Vorteile Ihnen die Weiterbildung bringt.

Neben den reinen Lehrgangskosten können mit dem Bildungsgutschein auch folgende Kosten übernommen werden:

  • Kosten für Lehrgänge
  • Fahrtkosten
  • Unterkunft/Verpflegung
  • Kinderbetreuung
  • Leistungen zum Lebensunterhalt

Einlösung
Der Bildungsgutschein hat ab Ausstellung eine Geltungsdauer von drei Monaten. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Weiterbildung beginnen.

Haben Sie einen zugelassenen Weiterbildungsträger gefunden, bestätigt dieser auf dem Bildungsgutschein, dass er und die angebotene Maßnahme zugelassen sind und legt den Gutschein vor Maßnahmenbeginn bei der Arbeitsagentur vor.

Was heißt: "Der Weiterbildungsträger muss für die Förderung zugelassen sein"?

Ist ein Bildungsträger für eine Maßnahme zu gelassen, dann bedeutet das: Er hat eine entsprechende Zertifizierung (AZAV – Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) von einer fachkundigen, akkreditierten Stelle erhalten. In einigen Fällen ist auch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Damit wird dem Anbieter bescheinigt, dass er leistungsfähig und zuverlässig ist, dass er qualifiziertes Personal einsetzt und ein Qualitätssicherungssystem anwendet.

Wie werden die Weiterbildungskosten gezahlt?

Die Bezahlung der Lehrgangskosten erfolgt in der Regel unmittelbar von der Arbeitsagentur an den Lehrgangsträger.

Die Zahlung sonstiger Leistungen, z.B. Fahrgeld oder Unterkunftskosten, erfolgt monatlich im Voraus. Das Arbeitslosengeld wird Ihnen weiterhin am Monatsende, das Arbeitslosengeld 2 am Monatsanfang gezahlt.

Welche Weiterbildungskosten können übernommen werden?

Nicht nur die Lehrgangskosten selbst, sondern auch damit zusammenhängende Kosten können Sie sich erstatten lassen, z. B. Fahrtkosten, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie Kosten für die Kinderbetreuung.

Unter die Lehrgangskosten fallen:

  • Lehrgangsgebühr
  • Erforderliche Lernmittel
  • Arbeitskleidung
  • Prüfungsstücke
  • Prüfungsgebühren

Fahrtkosten
Bei den Fahrtkosten werden Ihnen sowohl die Pendelkosten als auch die Kosten für eine einmalige An- und Abreise gezahlt, falls der Lehrgang außerhalb der Pendelgrenzen liegt.

Zudem können Sie pro Monat die Kostenübernahme für eine Familienheimfahrt beantragen.

Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzten, erstattet Ihnen die Arbeitsagentur lediglich die günstigste Klasse. Nutzen Sie ein Auto oder Motorrad, erhalten Sie pro Kilometer zwischen Wohnort und Weiterbildungsort 0,20 € erstattet. Für Pendelfahrten beträgt die maximale monatliche Grenze 476,00 €.

Unterkunft
Die Pauschalen für die Unterbringung am Weiterbildungsort setzen sich wie folgt zusammen:

  • 31 € pro Tag für Unterkunft (maximal 340 € pro Monat)
  • 18 € pro Tag für Verpflegung (maximal 136 € pro Monat)

Kinderbetreuung
Während der Weiterbildung können Sie die Aufsichtskosten für Kinder unter 15 Jahre geltend machen. Unter Aufsichtskosten fallen Gebühren für

  • Kindergarten/Hort
  • Tagesmutter
  • Mehraufwand für Nachbarn/Verwandte/Bekannte

Sie erhalten unabhängig von Betreuungsart/-dauer und den tatsächlichen Kosten für jedes Kind eine monatliche Erstattung in Höhe von 130 €.

Unterstützung für den Lebensunterhalt
Während der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld 1 bzw. 2. Allerdings mindert sich durch die Weiterbildung die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld 1:

Für zwei Tage geförderte Weiterbildung mindert sich der Anspruch um einen Tag.

Ein Beispiel:
Sie nehmen vom 1. April bis zum 31. Juli (also an vier Monaten) an einer Weiterbildung teil und erhalten parallel dazu Arbeitslosengeld 1. Folglich verringert sich Ihre Anspruchsdauer um zwei Monate.

Die Minderung erfolgt aber nur dann, wenn Sie vor Antritt der Weiterbildung noch mehr als 30 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben.

Wie finde ich Bildungsmaßnahmen?

Arbeitsuchende in Anzug und Kostüm machen Notizen während Weiterbilungsmaßnahme

Wenn Sie nach einer Weiterbildung suchen, sollten Sie sich zunächst die folgenden Fragen beantworten:

  • Was sind meine persönlichen Stärken und Vorlieben?
  • In welchen Bereichen ist eine Weiterbildung am sinnvollsten, um die meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen?
  • Was wird am Markt gefragt? In welchen Bereichen gibt es besonders viel offene Stellen und wie sehen deren Anforderungen aus?
  • Wie möchte ich lieber lernen? Allein vor dem Computer oder lieber im Klassenverbund?

Im Folgenden erhalten Sie einige Tipps, wo Sie Bildungsangebote finden und wie Sie deren Qualität beurteilen können.

Kursnet

Mit rund 400.000 Bildungsangeboten von ca. 17.000 Bildungsanbietern ist Kursnet Deutschlands größtes Portal für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Im Berufsinformationszentrum (BiZ) haben Sie ebenfalls Zugriff auf die KURSNET-Angebote.

Inhalte zu den Maßnahmen und Lehrgängen werden neutral, unabhängig und kostenfrei zu Verfügung gestellt. Zudem bietet die KURSNET-Seite zahlreiche Zusatzinformationen zum Thema Weiterbildung.

Die Suche ist über Eingabe von Suchbegriffen bzw. über eine Berufssuche möglich. Außerdem haben Sie über Filterfunktionen die Möglichkeit, die Angebote weiter einzugrenzen, z.B. auf:

  • Weiterbildungen mit Bildungsgutschein
  • Bildungsanbieter
  • Bildungsbereich
  • Ort
  • Unterrichtsform

Checkliste des BIBB

Um Ihnen die Entscheidung für einen Lehrgang zu erleichtern, kann Ihnen die Checkliste des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) weiterhelfen. Diese Checkliste soll Ihnen als Leitfaden dienen, wenn Sie bereits eine bestimmte Weiterbildungsart gefunden haben und sich nun über die Details, also Fördermöglichkeiten, Abschlüsse, Qualitätsrichtlinien einer Weiterbildung informieren möchten.

Das Institut bietet zudem zahlreiche Tipps, wo Sie vor Ort und im Internet weitere Informationen finden.

Stiftung Warentest

Im Bereich Bildung und Beruf finden Sie aufschlussreiche Tests zu Weiterbildungs- und Beratungsangeboten. Darüber hinaus finden sich bei der Stiftung Warentest wichtige Beiträge zu den Themen Arbeitslosigkeit, Existenzgründung, Weiterbildungsfinanzierung, Jobsuche und Bewerbung.

Beratungs- und Informationsstellen vor Ort

Ansprechpartner zur Weiterbildung finden Sie über die Suchmaschine des Deutschen Bildungsservers. Außerdem ermöglicht die Suchmaschine eine neutrale, vom Bildungsanbieter unabhängige Recherche nach Weiterbildungskursen sowie eine Suche nach Fördermöglichkeiten.

Tag der offenen Tür und Messen

Messen sowie ein Tag der offenen Tür bieten eine gute Gelegenheit, die Weiterbildungsanbieter kennenzulernen. Hier können Sie konkrete Fragen zu den Kursen stellen, sich zu Anmeldungs- und Finanzierungsfragen beraten lassen und evtl. sogar „Schnupperkurse“ besuchen.

Veranstaltungstermine finden Sie z.B. unter folgenden Adressen:

Kostenlose E-Learning-Programme

Lernbörse
Die Lernmedien-Auswahl reicht von betriebswirtschaftlichen Grundlagen bis hin zu Tastaturtraining. Sämtliche Angebote der Lernbörse sind kostenfrei und jederzeit bequem von zu Hause aus zugänglich. Im BiZ stehen Ihnen die Trainingsangebote ebenfalls zur Verfügung. Nachdem Sie ein Lernmedium absolviert haben, können Sie einen Abschlusstest durchführen und erhalten daraufhin ein Online-Zertifikat.

Den Zugang zur Lernbörse erhalten Sie wie folgt:

  1. Loggen Sie sich über die Jobbörse mit Benutzername und Kennwort ein.
  2. Nach dem Login erscheint rechts unten der Link zu den kostenlosen Online-Lernangeboten.

E-Learning bei der Bundesagentur für Arbeit
Auch die Arbeitsagentur bietet Ihnen die Möglichkeit, sich weiterzubilden. Hierbei setzt sie thematisch den Schwerpunkt auf den Bereich der Bewerbung. Hier lernen Sie demnach viel zum richtigen Anschreiben, dem perfekten Lebenslauf und vieles mehr.

Muss ich Bildungsmaßnahmen annehmen?

Ob Sie an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen müssen, hängt davon ab, was in Ihrer Eingliederungsvereinbarung steht.

Sie können lediglich zu einer Maßnahme verpflichtet werden, wenn diese konkret beschrieben ist (Dauer, Umfang, Ziele).

Zusätzlich muss die Rechtsfolgebelehrung Hinweise dazu geben, welche Konsequenzen drohen, wenn man die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme verweigert.

Weiterhin muss die Eingliederungsvereinbarung Regelungen zum Schadensersatzfall beinhalten, also für den Fall, dass der Betroffene die Bildungsmaßnahme nicht bis zum Ende besucht.