Lassen Sie sich bei Ihrem Schritt in die Selbstständigkeit unterstützen

Unternehmensgründung als Weg aus der Arbeitslosigkeit

Wer sich selbstständig machen möchte, braucht gerade am Anfang oftmals eine helfende Hand. Damit Sie keinen Zuschuss und keine Förderung verschenken, finden Sie hier wichtige Informationen rund um das Thema "Aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit".

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Arbeitsagentur für Bezieher von Arbeitslosengeld 1. Er ist eine Ermessensleistung, es besteht also kein Rechtsanspruch. Mit Hilfe des Gründungszuschuss sollen Sie in der Anfangszeit der Existenzgründung Ihren Lebensunterhalt sichern.

Ob Sie den Gründungszuschuss erhalten, hängt unter anderem davon ab, ob:

  • damit eine nachhaltige Integration ins Berufsleben ermöglicht wird
  • in dem Bereich stattdessen passende Jobs zur Verfügung stehen (denn die Arbeitsvermittlung hat Vorrang)
  • Sie persönlich für die Selbstständigkeit geeignet sind
  • ein überzeugendes Businesskonzept vorliegt

Den Antrag müssen Sie grundsätzlich vor Aufnahme der Selbstständigkeit stellen. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn Sie die selbstständige Tätigkeit bereits als Nebentätigkeit ausführen und diese zur Haupttätigkeit machen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss und wann wird er ausgezahlt?

Es sind Unterstützungsleistungen in 2 Phasen möglich:

  1. Phase: 6 Monate Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes + 300 € für soziale Absicherung
  2. Phase: weitere 9 Monate 300 € pro Monat für soziale Absicherung

Um den Zuschuss aus der 2. Phase erhalten zu können, müssen Sie eine intensive Geschäftstätigkeit bzw. unternehmerische Aktivitäten nachweisen.

Die Zahlung erfolgt wie Ihr Arbeitslosengeld immer am Monatsende.

Kann sich mein Vermögen auf die Vergabe auswirken?

Da Sie den Gründungszuschuss immer auf Basis des Arbeitslosengelds 1 beantragen, also auf Basis einer Versicherungsleistung, spielt Ihr Vermögen keine Rolle. Sie erhalten den Gründungszuschuss unabhängig von der Höhe Ihres Vermögens.

Ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird immer im Beratungsgespräch geklärt. Möchten Sie öffentliche Fördermittel beantragen, dann achten Sie darauf, diese immer vor der Existenzgründung zu beantragen.

An welche Voraussetzungen ist der Gründungzuschuss gebunden?

Der Gründungszuschuss steht nur Empfängern von Arbeitslosengeld 1 zu. Als Arbeitslosengeld2-Bezieher besteht jedoch über das sogenannte „Einstiegsgeld“ die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung beim Schritt in die Selbstständigkeit zu erhalten.

Für Bezieher von Arbeitslosengeld 1 gilt:

  • Sie haben noch einen Mindestanspruch auf Arbeitslosengeld 1 von 150 Tagen
  • Sie sind arbeitslos gemeldet
  • Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen (Stellungnahme durch fachkundige Stelle, z.B. IHK, Handwerkskammer, Fachverbände, Kreditinstitute, Gründungszentren, Unternehmensberater, Steuerberater)
  • Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
  • selbstständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen (Nebenerwerbs-Selbstständigkeit wird nicht gefördert)

Fachkundige Stelle

Planen Sie mit Ihrer Selbstständigkeit einen Gewerbebetrieb, dann ist für Sie als fachkundige Stelle die Industrie- und Handelskammer zuständig.

Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten wenden Sie sich an die jeweilige Handwerkskammer.

Gutachten zu nichtgewerblichen freien Berufen erhalten Sie bei den jeweiligen Standesorganisationen, z.B. bei der Ingenieurkammer.

Die Wahl der fachkundigen Stelle bleibt Ihnen überlassen. Die Kosten für das Gutachten schwanken bei Einrichtungen wie der IHK oder der Handwerkskammer zwischen 50 und 100 €. Bei Unternehmens – und Steuerberatern wird es etwas teurer.

Erforderliche Unterlagen für die Erstellung eines Gutachtens sind der Businessplan mit

  • Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Befähigungsnachweise
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • gewerberechtliche Erlaubnisse

Hat der Gründungszuschuss Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen?

Wenn Sie den Gründungszuschuss erhalten, sind Sie ab dem Tag der Gewerbeanmeldung nicht mehr arbeitslos und folglich auch nicht mehr bei der Arbeitsagentur krankenversichert. Sie müssen sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern.

Arbeitslosenversicherung
Um sich nach Auslauf des Gründungszuschusses finanziell abzusichern, empfiehlt es sich, eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Den Antrag müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit stellen. Zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit zahlen Sie nur den halben Betrag.

Rentenversicherung
Wenn Sie den Gründungszuschuss erhalten, sind Sie nicht automatisch pflichtversichert. Das gilt nur für bestimmte Gewerbearten (z.B. bei Lehrern oder Erziehern). Möchten Sie in die Rentenkasse einzahlen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie stellen einen Antrag auf Versicherungspflicht oder Sie versichern sich freiwillig.

Kann ich neben dem Gründungszuschuss auch Zuschüsse für Beratungsleistungen bekommen?

Beratungsleistungen, die Sie für den Aufbau Ihrer Selbstständigkeit in Anspruch nehmen, sind grundsätzlich förderfähig, da sie unter die Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung fallen.

Weiterhin sind Förderungen aus dem Europäischen Sozialfonds möglich und zwar für ein einjähriges begleitendes Coaching. Diese Zuschüsse erhalten Sie im Rahmen des „Gründercoaching Deutschland“, das von der KfW gewährt wird.

Wie beim Gründungszuschuss selbst, gilt auch für den Zuschuss für Beratung und Coaching: Es besteht kein Rechtsanspruch!

Wirkt sich der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit auf das Arbeitslosengeld 1 aus?

Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit wirken sich nicht auf die Höhe des Gründungszuschusses aus, unabhängig davon, wie hoch sie sind.

Ist der Gründungszuschuss von einer bestimmten Rechtsform abhängig?

Die Wahl der Rechtsform spielt im Prinzip keine Rolle. Gründen Sie gemeinsam mit einem Partner ein Unternehmen, müssen Sie allerdings als gleichberechtigter Partner (je 50 %) im Unternehmen einsteigen und das unternehmerische Risiko mittragen. Dies sollte in einem Gesellschaftervertrag geregelt sein.

Wichtig: Der Zuschuss wird nicht versteuert.

Kann ich ebenfalls eine Förderung zur Selbstständigkeit erhalten, wenn ich Arbeitslosengeld 2 bekomme?

Als Bezieher von Arbeitslosengeld 2 können Sie Einstiegsgeld beantragen, um die Anfangszeit Ihrer Selbstständigkeit zu fördern. Das Einstiegsgeld ist (wie der Gründungszuschuss) eine Ermessensleistung.

In die Entscheidung Ihres Fallmanagers fließen unter anderem folgenden Fragen ein:

  • Ist die neue Erwerbstätigkeit geeignet, Ihre Hilfebedürftigkeit langfristig zu beenden?
  • Ist die Förderung notwendig, um Sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren? Oder gibt es evtl. vergleichbare offene Stellen, deren Besetzung Priorität hat?
  • Kann Ihr Gewerbe/ Unternehmen wirtschaftlich tragfähig sein?
  • Sind Sie persönlich für die Selbstständigkeit geeignet?

Um das Einstiegsgeld erhalten zu können, müssen Sie wie beim Gründungszuschuss einen Businessplan aufstellen und diesen durch eine fachkundige Stelle beurteilen lassen.

Wie viel Einstiegsgeld erhalte ich?

Bei der Festsetzung der Höhe des Einstiegsgelds wirken sich folgenden Faktoren aus:

  • Höhe des monatlichen Regelbedarfs
  • Dauer der Arbeitslosigkeit
  • Größe der Bedarfsgemeinschaft
  • besondere persönliche Umstände

Als Grundbetrag erhalten Sie maximal 50 % Ihrer maßgebenden Regelleistung.

Ergänzungen aufgrund der Arbeitslosendauer sind möglich, wenn:

  • Sie mindestens 2 Jahre arbeitslos waren oder
  • sechs Monate arbeitslos, falls besondere Hemmnisse die Aufnahme einer Stelle verhinderten.

Dann erhalten Sie zusätzlich maximal 20% Ihrer Regelleistungen.

Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft kann das Einstiegsgeld zusätzlich erhöhen: Pro Mitglied erhalten Sie maximal 10% der vollen Regelleistung.

Die prozentualen Angaben sind Soll-Regelungen. Es liegt im Ermessen des Fallmanagers, in welchem Maß er das Grund-Einstiegsgeld um Ergänzungen erhöht. Maximal steht Ihnen jedoch bei der Summe aus Grundbetrag und Ergänzungen der Regelleistungsbetrag zu.

Wie lange erhalte ich Einstiegsgeld?

Die Förderungsdauer beträgt maximal 24 Monate. Genehmigt werden maximal sechs Monate. Bei einer weiteren Genehmigung des Einstiegsgelds ist eine Leistungskürzung möglich, je nachdem wie sich Ihre Selbstständigkeit entwickelt.

Das Ende der Hilfsbedürftigkeit bedeutet dabei nicht automatisch das Ende der Förderung. Die Geldleistungen werden Ihnen in der Regel bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gezahlt.

Im Gegensatz zum Gründungszuschuss hat das Einstiegsgeld keinen Einfluss auf den Status der Arbeitslosigkeit. Das heißt, es wird weiterhin Arbeitslosengeld 2 inklusive Zuschüsse zu Miete und Heizung gezahlt. Die Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden demnach auch weiterhin vom Jobcenter übernommen.

Was passiert mit den Umsätzen aus der selbstständigen Tätigkeit?

Sie müssen die Umsätze und Gewinne regelmäßig Ihrem Fallmanager mitteilen. Der Gewinn wird auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet. Übersteigt Ihr Gewinn das Arbeitslosengeld 2, sollten Sie also auf den Leistungsbezug verzichten. Das hat jedoch gleichzeitig den Verzicht auf das Einstiegsgeld zur Folge.

Gibt es für Arbeitslosengeld-2-Bezieher weitere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung?

Neben dem Einstiegsgeld können Sie auch finanzielle Unterstützung für Sachgüter erhalten, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig sind. Das ist in Form von Darlehen oder Zuschüssen möglich. Der maximale Förderbetrag liegt bei 5.000 €. Zudem können Sie sich Beratungsleistungen fördern lassen, vorausgesetzt sie sind für die Fortführung der Selbstständigkeit erforderlich.