Der Eingliederungszuschuss als Unterstützung für Arbeitgeber

Arbeitgeber profitiert vom Eingliederungszuschuss

Als Geschäftsführer eines Unternehmens sind Sie oft auf der Suche nach neuen Mitarbeitern. Doch was ist, wenn Sie einen engagierten Bewerber nicht einstellen können, weil er nicht ausreichend qualifiziert ist? Hier nutzen Sie am besten den Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

Diese Förderung möchte Arbeitgebern die Einarbeitung erleichtern und ihnen ausreichend Zeit für die Wissensvermittlung und Qualifizierung ermöglichen. Hierzu wird ein Antrag eingereicht, der aufzeigt, dass sowohl im Unternehmen als auch beim potenziellen Arbeitnehmer alle Bedingungen erfüllt sind.

Was umfasst die Förderung?

Wenn Sie den Antrag zum Eingliederungszuschuss korrekt ausgefüllt haben und alle Anforderungen erfüllt sind, bietet die Förderung einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt des Mitarbeiters und zum pauschalisierten Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Dabei richtet sich die Höhe und der zeitliche Rahmen, in dem Sie den Zuschuss erhalten, nach dem Grad des Vermittlungshemmnisses, den der potenzielle Arbeitnehmer aufweist. Dieser setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, zum Beispiel dem Alter und der beruflichen Qualifikation des Bewerbers.

Der Nachteilsausgleich kann bis zu 70 Prozent des Entgeltes betragen und wird in Ausnahmefällen sogar bis zu 36 Monate ausgezahlt. Im Allgemeinen können Sie aber mit einem Zuschuss von ca. 50 Prozent über einen Zeitraum von 12 Monaten rechnen.

Das Konzept des EGZ ist vor allem auch für Existenzgründer interessant, weil so Schwierigkeiten innerhalb der Einarbeitungszeit besser kompensiert werden können.

Welche Anforderungen hat die Agentur für Arbeit?

Wenn Sie den Eingliederungszuschuss für einen Bewerber mit Vermittlungshemmnissen beantragen möchten, müssen sowohl Sie als auch der Arbeitnehmer gewisse Anforderungen erfüllen.

Eine Grundvoraussetzung ist, dass Sie einen Arbeitnehmer in Ihr Unternehmen einbinden möchten, dessen Vermittlung wegen in seiner Person liegender Gründe erschwert ist. Dies gilt zum Beispiel für folgende Personen:

  • ältere Menschen,
  • Personen mit gesundheitlichen Problemen,
  • Bewerber mit geringer Qualifikation und
  • Menschen, die bereits arbeitslos sind oder kurz vor der Arbeitslosigkeit stehen.

Weitere Anforderungen sind, dass es sich um eine sozialversicherungs-pflichtige Tätigkeit handeln muss und die Arbeitszeit 15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten darf.

Wie & wo beantrage ich den Eingliederungszuschuss?

Um einen Anspruch auf die Förderung zu erhalten, müssen Sie den Antrag vor dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses in Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter einholen. Dies erfolgt meist nach einer Beratung zum EGZ, die Anträge stehen demnach nicht zum Download zur Verfügung.

Im Allgemeinen ist die Beantragung allerdings oft sehr komplex und zeitaufwendig, da Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung haben. Sie sollten deshalb beim Ausfüllen immer die Notwendigkeit verdeutlichen und gut begründen. Auch Sonderregelungen und Ausnahmen sollten hier Beachtung finden.

Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich jederzeit direkt an die Agentur für Arbeit wenden. Als Arbeitgeber hat man in der Regel jedoch nur sehr wenig Zeit, sich neben dem Tagesgeschäft auch noch mit zusätzlichen Anträgen zu beschäftigen. Deshalb gibt es Unternehmen, die gegen ein Entgelt für Sie die komplette Beantragung übernehmen.